Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Ferienhaus SeeZeit
§1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für die mietweise Überlassung des Ferienhaus SeeZeit in Bringhausen sowie alle damit verbundenen Leistungen und Lieferungen des Vermieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Abweichende Bedingungen des Mieters finden nur Anwendung, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
§2 Vertragsabschluss
(1) Mit der Buchung bietet der Mieter dem Vermieter den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an.
(2) Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung durch den Vermieter zustande.
(3) Der Mieter ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und etwaige Abweichungen unverzüglich mitzuteilen.
§3 Mietgegenstand
(1) Das Ferienhaus SeeZeit bietet Platz für bis zu sechs Personen und verfügt über drei Schlafzimmer, zwei Badezimmer, eine voll ausgestattete Küche, einen Wohn- und Essbereich, eine Terrasse, einen Garten mit Grillplatz sowie eine Sauna.
(2) Das Haus ist allergikerfreundlich; Haustiere sind nicht gestattet.
(3) Im Ferienhaus SeeZeit gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 200,00 Euro (netto) in Rechnung gestellt. Rauchen ist auch auf dem Balkon und der Terrasse nicht erlaubt.
§4 Mietpreis und Zahlungsbedingungen
(1) Der Anbieter ist verpflichtet das Ferienhaus SeeZeit bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Das Ferienhaus SeeZeit entspricht dem Ausstattungsstandard wie auf der Homepage gezeigt. Eine Gewähr übernimmt der Anbieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung. Fotos und Text auf der Webseite dienen der realistischen Beschreibung. Die 100- prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Anbieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
(2) Der Mietpreis versteht sich inklusive Nebenkosten wie Strom, Wasser, Heizung sowie der als eigene Position ausgewiesenen Endreinigung. Bettwäsche und Handtücher sind im Preis mit inbegriffen. Die Gestellung von Saunatüchern und Bademänteln erfolgt gegen Gebühr. Die Nutzung der Sauna ist im Preis inkludiert.
(3) Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung des Ferienhaus SeeZeit und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Anbieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Anbieters an Dritte.
(4) Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein; diese Mehrwertsteuer wird auf der Rechnung separat ausgewiesen.
(5) Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die das Ferienhaus SeeZeit belegen. Das Ferienhaus SeeZeit steht maximal für die unter § 3 Ziffer 1 genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüberhinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Preis für die Überlassung des Ferienhaus SeeZeit erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Anbieter allgemein berechneten Preis.
(6) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Anbieter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der Anbieter den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.
(7) Die Zahlung des für die Überlassung des Ferienhaus SeeZeit vereinbarten Preises sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen ist spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag fällig. Sie hat zu diesem Zeitpunkt gemäß dem bei Buchung gewähltem Zahlungsweg zu erfolgen, es sei denn der Anbieter hat gegenüber dem Gast einer anderen Zahlungsweise ausdrücklich zugestimmt. Debit- und Kreditkarten können als Zahlungsmittel vor Ort nicht akzeptiert werden.
(8) Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 14 Tage vor Anreise) ist der gesamte Mietpreis sofort fällig.
(9) Der Anbieter behält sich vor, von dem Gast vor der Anreise eine angemessene Vorauszahlung auf den für die Überlassung des Ferienhaus SeeZeit vereinbarten Preis sowie die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen zu verlangen. Sofern eine Voraus-/ oder Anzahlung mit der Buchungsbestätigung gemäß § 2 Abs. 2 verlangt wird, ist diese am 7. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung fällig. Kann der Anbieter bis zum 7. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung keinen Zahlungseingang verbuchen, und wird diese auch nicht nach Verstreichen einer vom Anbieter gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung geleistet, so ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; er muss dies dem Gast schriftlich mitteilen.
(10) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Anbieters aufrechnen.
(11) Der Mietpreis wird auch dann in vollem Umfang fällig, wenn der Gast den Aufenthalt vorzeitig abbricht.
§5 Kaution
(1) Eine Kaution in Höhe von 150,00 € wird bei Anreise erhoben und beim Anbieter in bar hinterlegt.
(2) Die Kaution wird bei der Abreise zurückerstattet, sofern keine Schäden oder übermäßige Verschmutzungen festgestellt werden.
§6 An- und Abreise
(1) Das Ferienhaus SeeZeit steht am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Der Empfang des Gastes, die Übergabe des Schlüssels und eine kurze Einweisung erfolgt i.d.R. persönlich durch den Vermieter. Die Anreise muss bis spätestens 19.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart. Eine Anreise vor 16.00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart wurde. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Anbieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.
(2) Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter bei der Anreise oder binnen eines angemessenen Zeitraumes während dem Aufenthalt seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Alle Gäste müssen sich auf Verlangen per Ausweis legitimieren lassen.
(3) Am Abreisetag ist das Haus bis spätestens 10:00 Uhr zu verlassen. Bei verspäteter Räumung des Ferienhaus SeeZeit hat der Anbieter gegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt:
a) 50,00 Euro (netto) bei einer Räumung nach 10.00 Uhr aber vor 12.00 Uhr;
b) 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach 12.00 Uhr.
Darüber hinaus hat der Anbieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden. Die Rücknahme des Schlüssels und eine Durchsicht des Ferienhauses erfolgt i.d.R. persönlich durch den Vermieter.
(4) Die Räumung gemäß Abs. 3 gilt erst als bewirkt, wenn die Reinigung des Ferienhaus SeeZeit uneingeschränkt möglich ist.
(5) Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung.
§7 Rücktritt und Stornierung
(1) Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Anbieter schriftlich zu erklären. Macht der Mieter von diesem Recht Gebrauch oder nimmt der Mieter das Mietobjekt bei Mietbeginn nicht in Anspruch, so tritt an die Stelle des Anspruchs auf den Mietpreis ein Anspruch auf angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt oder den Nichtantritt getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen des Vermieters in Abhängigkeit vom jeweiligen Mietpreis. Dies gilt nicht, sofern der Vermieter den Rücktrittsgrund zu vertreten hat oder ein Fall höherer Gewalt bzw. außergewöhnlich Umstände vorliegen.
Zu beachten sind dabei die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die für gewöhnlich mögliche anderweitige Vermietung.
(2) Die nach diesen Grundsätzen pauschalisierte Entschädigung (Stornogebühren) beträgt vom Mietpreis bei Rücktritt:
• 56 bis 29 Tage vor Anreise 50% des zu entrichtenden Übernachtungspreises
• 28 bis 15 Tage vor Anreise 80% des zu entrichtenden Übernachtungspreises
• bis 14 Tage vor Anreise 100% des zu entrichtenden Übernachtungspreises
(3) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Außergewöhnliche Umstände
Im Falle eines Erlasses der Landesregierung (Hessen), der die Anreise, z.B. in Folge eines Beherbergungsverbotes, unmöglich macht, hat der Gast die Möglichkeit der kostenfreien Stornierung.
Weiterhin bietet der Vermieter die Möglichkeit einer kostenfreien Umbuchung oder Ausstellung eines Gutscheins, sofern die Anreise per Erlass der hessischen Landesregierung unmöglich ist. Die Möglichkeiten der kostenfreien Stornierung, kostenfreien Umbuchung und Gutscheinausstellung bestehen nicht im Krankheitsfall oder einer Ausreisesperre des Bundeslandes/ Kreises oder Heimatort des Mieters.
(5) Erscheint der Gast am Anreisetag nicht bis spätestens 22.00 Uhr oder bis spätestens 60 Minuten nach einem gemäß § 7 Abs. 1 vereinbarten späteren Zeitpunkt, ohne storniert zu haben, so gilt der Vertrag als storniert. Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden. Zusätzlich kann der Vermieter von dem Gast eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100,00 Euro (netto) verlangen.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B.
a) höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
b) das Ferienhaus SeeZeit unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde,
c) das Ferienhaus SeeZeit zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird
d) der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist.
(7) Der Anbieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. 6 a) hat der Anbieter bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Anbieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Anbieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. 6 zu ersetzen.
§8 Pflichten des Mieters
(1) Der Mieter verpflichtet sich, das Ferienhaus SeeZeit und dessen Inventar pfleglich zu behandeln und Schäden unverzüglich dem Vermieter zu melden.
(2) Für die Dauer der Überlassung des Ferienhaus SeeZeit ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen des Ferienhauses Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizungen auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.
(3) Das Haus darf nur mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen Personenzahl belegt werden.
(4) Die Untervermietung oder Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.
(5) Die Internetnutzung ist gestattet, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast.
(6) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
(7) Die Umgestaltung des Mobiliars, insbesondere durch das Verbringen in andere Räume oder durch eine Änderung der Grundanordnung innerhalb der Räume, ist nicht gestattet. Der Gast ist zum Ersatz von Schäden oder die Übernahme entstehender Aufwendungen durch die nicht zulässige Umgestaltung des Mobiliars verpflichtet.
(8) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zum Ferienhaus SeeZeit, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
(9) Verboten ist das Besteigen von Geländern (es besteht Lebensgefahr) oder Laufen abseits der angelegten Wege. Das Hinunterspülen von Essensresten oder Hygieneartikel in den Toiletten ist zu unterlassen.
§9 Haftung
(1) Für durch den Mieter verursachte Schäden haftet dieser in vollem Umfang. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen.
(2) Der Anbieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.
(3) Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Anbieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast im Ferienhaus SeeZeit verwahrt und/oder hinterlässt.
(4) Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Anbieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Anbieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.
§10 Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Mieters werden ausschließlich zur Abwicklung des Mietverhältnisses verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
§11 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Edertal-Bringhausen / Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Anbieters.
(3) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(4) Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen sind nur für den persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt. Einer gewerblichen Nutzung durch Dritte wird ausdrücklich widersprochen.